Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, daß die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. Vor Erlassung von Gesetzen und Verordnungen, die die Interessen der Bediensteten berühren, ist die Personalvertretung zu hören. (PVG §2)
• Prof. Mag. Claudia WEBER (Vorsitzende)
• Prof. Michael WEBER, BSc (1. Stellvertreter)
• Prof. Dipl.-Ing. Andreas REINDL (2. Stellvertreter)
• FL Ing. Andreas GRAUPE, BEd (Schriftführer)
• Prof. OStR. Mag. Michael GRAF
• FL Dipl. Päd. Reinhard PUTZ, BEd
• FL Dipl. Päd. Reinhard Staudenbauer, BEd (in Vertretung von Prof. DI (FH) Claudia LODER
• Edeltraud HOLD (Vorsitzende)
• Oswald SCHWARZER (Vorsitzende-Stellvertreter)
• Edin VASIC (Vorsitzende-Stellvertreter)
• Sabine NEUMANN (Schriftführerin)
• Teresa BÖHM